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Professur für Produktentwicklung und Konstruktion (W2)
München
Aktualität: 29.02.2024

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29.02.2024, Hochschule Angewandte Wissenschaften München
München
Professur für Produktentwicklung und Konstruktion (W2)
Konzeptionierung, Konstruktion und Entwicklung von Gesamtsystemen Konzeptionierung, Konstruktion und Entwicklung von Teilsystemen Auslegung und Anwendung von allgemeinen Bauelementen oder Maschinenelementen (z. B. Normteilen) Sie übernehmen gegebenenfalls Lehrveranstaltungen aus verwandten Gebieten, auch in anderen Fakultäten. Sie sind bereit und befähigt, Lehrveranstaltungen auch in englischer Sprache anzubieten. Sie bilden sich didaktisch stetig fort und sind motiviert, neue Lehrmethoden, innovative Lehrtechnologien und Onlinelehre einzusetzen. Sie arbeiten aktiv an der Weiterentwicklung des Fachgebiets, an der Internationalisierung der Fakultät und in der Selbstverwaltung der Hochschule mit. Darüber hinaus engagieren Sie sich bei Projekten der angewandten Forschung und im Bereich des Wissens- und Technologietransfers.
Sie sind eine engagierte Person (m/w/d) mit Berufspraxis im Maschinenbau, vorzugsweise in der Luft- oder Raumfahrtindustrie. Sich für moderne und innovative Lehre interessiert Gern lösungsorientiert im Team arbeitet Ein offenes Mindset besitzt Empathisch und offen kommuniziert Ein abgeschlossenes Hochschulstudium Pädagogische Eignung, welche Sie unter anderem durch die Probelehrveranstaltung nachweisen Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die durch eine Promotion oder durch ein Gutachten über promotionsadäquate Leistungen nachgewiesen wird Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde.

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