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Amtsleiter*in (m/w/d) für das Kieler Hafenamt im Dezernat für Finanzen, Personal, Ordnung und Feuerwehr
Kiel
Aktualität: 05.04.2024

Anzeigeninhalt:

05.04.2024, Landeshauptstadt Kiel
Kiel
Amtsleiter*in (m/w/d) für das Kieler Hafenamt im Dezernat für Finanzen, Personal, Ordnung und Feuerwehr
Das Hafenamt gehört in das Sachgebiet des Dezernates für Finanzen, Personal, Ordnung und Feuerwehr. Sie führen und fördern die Mitarbeiter*innen und leiten sie an. Sie sind zuständig für die Steuerung der Aufgabenerfüllung. Sie führen die strategische, konzeptionelle und fachliche Ausrichtung und Weiterentwicklung des Amtes. Sie sind zuständig für allgemeine und grundsätzliche organisatorische Angelegenheiten, insbesondere Verwaltungsmodernisierung, interkommunale Zusammenarbeit. Sie überwachen die Finanzen und die Wirtschaftlichkeit des Aufgabenvollzugs. Sie sind die*der Vertreter*in des Amtes innerhalb und außerhalb der Verwaltung und nehmen dazu auch an Sitzungen der Selbstverwaltung teil. Sie nehmen Sonderaufgaben im Rahmen der Schwerpunktsetzung oder nach Entscheidung der Behördenleitung wahr, wie z. B. Erteilung von hafenbehördlichen Genehmigungen, Grundsatzentscheidungen zur Gefahrenabwehr, Kontrolle der Überwachung der Gefahrguttransporte, Beteiligung an der Weiterentwicklung von Rechtsvorschriften. Sie begreifen Verantwortung für Mitarbeitende ganzheitlich und wertschätzend. Ihre Führungskompetenz setzen Sie verbindlich anhand der Führungsgrundsätze der Landeshauptstadt Kiel um und nehmen für die kontinuierliche persönliche Weiterentwicklung in diesem Themenfeld an Schulungen teil. Sie arbeiten mit externen Behörden wie Wasserschutzpolizei, Bundespolizei, dem Zoll, Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, den Wasser- und Schifffahrtsstrassenämtern des Bundes und anderen wie z. B. Hafenbetreiber*innen, Agenturen und Reedereien zusammen. Sie wirken im Netzwerk der deutschen Hafenbehörden mit. Insbesondere bei Außenterminen im Hafen und auf Schiffen sind Termine wahrzunehmen, die nicht barrierefrei zu erreichen sind.
Studium. Sie haben ein wissenschaftliches Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mind. 8 Semestern erfolgreich vorzugsweise im Studienfach Diplom-Wirtschaftsingenieur*in für Seeverkehr, Diplom-Nautiker*in, Diplom-Ingenieur*in für Seeverkehr oder Nautik und Seeverkehr Alternativ verfügen Sie über die Laufbahnprüfung/ -befähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei, Fachrichtung Technische Dienste Oder die Laufbahnprüfung/-befähigung für das erste Einstiegamt der Laufbahngruppe zwei, mit vorstehenden Studienfächern, mindestens der Besoldungsgruppe A 12 SHBesG und Voraussetzungen nach § 10a Abs. 4 ALVO. Zusätzlich haben Sie die Befähigung zur*zum Kapitän*in (Management Level ohne Einschränkungen). Erfahrung. Sie kommen aus der Praxis: Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung auf Grundlage der geforderten Vor- und Ausbildung (bei Beamt*innen innerhalb der Laufbahngruppe 2) liegen hinter Ihnen. Fachlichkeit. Die Anwendung von Standardsoftware (Word, Excel, PowerPoint, Outlook)) ist Ihnen vertraut. Kenntnisse im Projekt- und Prozessmanagement sowie in Präsentations- und Darstellungsformen sind vorhanden - oder Sie sind bereit, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen. Kenntnisse im öffentlichen Recht, Privatrecht und der internationalen und nationalen Schifffahrtsgesetzgebung wie z. B. IMDG-Code, MARPOL, Gefahrgutvorschriften, maritime Umweltgesetzgebung, Landeshafenverordnung, sind erforderlich. Fremdsprachen (mindestens Englisch fließend in Wort und Schrift, entspricht B2-C1) sind erforderlich. Von Ihnen wird eine stark ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit erwartet, gekoppelt mit einem verständnisvollen Umgang mit den unterschiedlichsten Anliegen der Bürger*innen und Mitarbeitenden ist notwendig. Darüber hinaus sind eine hohe Belastbarkeit und ein gutes Maß an Flexibilität und Pragmatismus erforderlich. Die Fähigkeit, Mitarbeiter*innen zu motivieren bringen Sie ebenfalls mit. Sie nehmen am 24/7-Rufbereitschaftsdienst teil und sind bereit auch zu außergewöhnlichen Arbeitszeiten (z. B. bei Bedarf am Wochenende oder in den Abendstunden) zu arbeiten.

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