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Technische:r Angestellte:r (w/m/d) Gebäudeautomation
Frankfurt am Main
Aktualität: 28.03.2024
Anzeigeninhalt:
28.03.2024, Stadt Frankfurt am Main - DER MAGISTRAT -
Frankfurt am Main
Technische:r Angestellte:r (w/m/d) Gebäudeautomation
Projektsteuerung, technische Betreuung und Dokumentation der Gebäudeautomation, z. B. Grundlagenermittlung und Planung der Gebäudeautomation in allen Planungsphasen
Systemintegrationsplanung (Schnittstellen zwischen den Gewerken TGA / Elektro-Gebäudeautomation) in Abstimmung mit dem Bauherrn und den künftigen Betreibenden sowie Erarbeitung eines Regelungskonzeptes
Fachbauleitung der Gebäudeautomation, z. B. Fachbauüberwachung LP 8 in Bezug auf die Gebäudeautomation, Überwachung der Abnahme und Inbetriebnahme, Organisieren und Durchführen der Nutzungseinweisung sowie Mitwirken bei der Mängelidentifikation und Mängelbeseitigung
Mitwirkung bei der Erarbeitung von Stellungnahmen und Berichten zu fachtechnischen Anfragen von städtischen Gremien, Ämtern und Betrieben, amtsübergreifender Austausch mit allen zuständigen Stellen der Stadt Frankfurt am Main
Überwachung und Koordinierung von Ingenieurleistungen bei Fremdvergaben an Ingenieurbüros
Termin- und Kostenüberwachung sowie Qualitätssicherung der Gebäudeautomation innerhalb unserer Bauprojekte
Abgeschlossenes (wissenschaftliches) Hochschulstudium (Diplom (Univ. / FH / TH / TU) Bachelor / Master) der Fachrichtung Automationstechnik oder vergleichbare Fachrichtung mit langjähriger Erfahrung
Langjährige Berufserfahrung in der Gebäudeautomation ist von Vorteil
Fundierte Kenntnisse in der Automatisierungstechnik mit Feldbussystemen sind wünschenswert
Grundkenntnisse der hydraulischen bzw. lufttechnischen Funktionen
Eigeninitiative und Durchsetzungsvermögen
Selbstständige und strukturelle Arbeitsweise
Gute Kommunikationsfähigkeit sowie gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, mindestens C1-Niveau nach dem europäischen Referenzrahmen
Interkulturelle Kompetenz
Bewerber:innen, die ihren Bildungsabschluss nicht in Deutschland erworben haben, werden gebeten, einen offiziellen Nachweis über die Anerkennung ihres ausländischen Bildungsabschlusses vorzulegen.
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