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Gerichtsvollzieher (m/w/d)
Düsseldorf, Köln, Hamm
Aktualität: 17.04.2024

Anzeigeninhalt:

17.04.2024, Justiz.NRW
Düsseldorf, Köln, Hamm
Gerichtsvollzieher (m/w/d)
Als Gerichtsvollzieher/in vollstrecken Sie Urteile und Beschlüsse der Gerichte in Ihrem Bezirk und setzen u.a. Geldforderungen von Gläubigern gegen Schuldner durch. Im Zuge dessen sind Sie zuständig für: Die Abnahme von Vermögensauskünften, die Ermittlung von Vermögensverhältnissen und die Zustellung von gerichtlichen und außergerichtlichen Schriftstücken, Die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen aufgrund von Vollstreckungsbescheiden oder notariellen Urkunden, Die Pfändung und Versteigerung von beweglichem Eigentum (z.B. Schmuck, Mobiliar, Kraftfahrzeuge), Zwangsräumungen. Für Zustellungen, Ladungen und konkrete Vollstreckungen sind Sie im Außendienst unterwegs. Bei all Ihren Aufgaben haben Sie nicht nur die Interessen der Gläubigerinnen bzw. Gläubiger, sondern auch immer den Schutz der Schuldnerin bzw. des Schuldners im Blick. Sie sorgen für einen gerechten Ausgleich zwischen Gläubigerin bzw. Gläubiger und Schuldnerin bzw. Schuldner.
Die Fachoberschulreife oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen können, Über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und sich in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf (z.B. Justizfachangestellte/r, Rechtsanwalts-/Notarfachangestellte/r, Bankkaufmann/-frau) mindestens drei Jahre bewährt haben, Gesundheitliche Eignung für die besonderen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes mitbringen (schwerbehinderte Menschen müssen das erforderliche Mindestmaß an körperlicher Belastbarkeit besitzen), Eine gültige PKW-Fahrerlaubnis besitzen, In geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Zum Zeitpunkt (voraussichtlich im Mai/Juni 2027) der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe haben Sie das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet. Ausnahmen gibt es für schwerbehinderte Personen und bei Vorliegen von Kindererziehungszeiten, Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, Sie sind bereit, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Sie möchten gerne mit Menschen arbeiten, sind kommunikativ, können sich gut organisieren und mit Zahlen umgehen? Sie sind außerdem empathisch, trauen sich aber auch zu, beherzt durchzugreifen, wenn es nötig ist? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!

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