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Entscheiderinnen bzw. Entscheider (w/m/d)
Halberstadt
Aktualität: 06.08.2026

Anzeigeninhalt:

06.08.2026, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Halberstadt
Entscheiderinnen bzw. Entscheider (w/m/d)
Aufgaben:
In den Außenstellen des Bundesamtes werden federführend operative Tätigkeiten im Asyl- und Integrationsbereich wahrgenommen. Neben der allgemeinen Verwaltungsarbeit werden Sie schwerpunktmäßig als Entscheiderin bzw. Entscheider im Asylbereich eingesetzt. Sie bearbeiten als Sachbearbeitung Asylerst- und Folgeverfahren, indem Sie eingehende Anträge prüfen, persönliche Anhörungen mit Asylbewerbenden in deutscher Sprache unter Beisein einer dolmetschenden Person durchführen (gem. Umsetzung GEAS werden Anhörungen zukünftig aufgezeichnet), über die Asylanträge entscheiden und anschließend Bescheide erstellen Außerdem entscheiden Sie über das Vorliegen von Abschiebungsverboten, erlassen Abschiebungsandrohungen und ordnen Einreise- und Aufenthaltsverbote an Darüber hinaus prüfen Sie ermittelte Sachverhalte im Hinblick auf die Zuständigkeit eines anderen Staates (Verordnung Dublin III bzw. zukünftig Zuständigkeitsbestimmungsverfahren) und bereiten diese für ein eventuelles Übernahmeverfahren auf Des Weiteren bearbeiten Sie Widerrufs- und Rücknahmeverfahren und überprüfen Entscheidungen über Asylanträge
Qualifikationen:
Wir suchen Bewerbende mit einem abgeschlossenen (Fach-)Hochschulstudium auf mindestens Bachelorniveau. Als förderlich werden die Fachrichtungen Verwaltungs- und Rechtswissenschaften (u. a. Diplom-Juristinnen/​-Juristen, Juristinnen/​Juristen mit 1. Staatsexamen, Bachelor of Laws) betrachtet sowie optional die Fachrichtungen Politik-, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften Alternativ verfügen Sie über einen gleichwertigen Diplomabschluss einer anerkannten Berufsakademie der oben genannten Fachrichtungen* Sie können sich bereits bewerben, wenn Sie innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Bewerbungsfrist Ihr Studium abschließen. Das endgültige Zeugnis ist bei Bekanntgabe nachzureichen Sie interessieren sich für gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge und migrationspolitische Fragestellungen und verfügen idealerweise bereits über Kenntnisse in den einschlägigen Rechtsgebieten; dazu zählen u. a. Aufenthaltsgesetz, Asylgesetz, das Gemeinsame Europäische Asylsystem und Verwaltungs- und Prozessrecht Förderlich sind zudem Berufserfahrungen in der öffentlichen Verwaltung Sie besitzen Offenheit, eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise mit hoher Eigeninitiative auch bei Termindruck sowie eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit in der deutschen Sprache Ihre Selbstsicherheit und Diversitykompetenz ermöglichen Ihnen ein empathisches Auftreten in Ihrem Arbeitsumfeld Durch Ihre Flexibilität, Motivation und Neugier sind Sie bereit, bei Bedarf auch in anderen Aufgabenbereichen eingesetzt zu werden Bitte beachten Sie, dass für die Ausübung der Tätigkeit gute Deutschkenntnisse auf vergleichbar C1-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) erforderlich sind. Entsprechende Kenntnisse weisen Sie durch einen deutschsprachigen einschlägigen (Berufs-)Schulabschluss (u. a. Allgemeine Hochschulreife, FOS, BOS), ein an einer deutschsprachigen (Fach-)Hochschule abgeschlossenes Studium oder einen anerkannten Sprachnachweis auf mindestens C1-Niveau nach Ihre Flexibilität ermöglicht es Ihnen, an einer 7-wöchigen Schulung im Regelfall vor Ort in Nürnberg, Düsseldorf oder Berlin im Rahmen einer umfassenden Einarbeitung teilzunehmen; in begründeten Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit einer Online-Schulung, wobei aufgrund der Thematik 2 Wochen in jedem Fall am Schulungsort in Anwesenheit verbracht werden müssen Für die Ausübung der Tätigkeit ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung (SÜ1) gem. § 5 AsylG i. V. m. § 8 SÜG erforderlich. Sie bringen die Bereitschaft mit, diese zeitnah erfolgreich zu durchlaufen. Ein vollständiger Masernschutz ist nach § 20 Abs. 9 IfSG zwingend erforderlich

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