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Fachbereichsleitung (m/w/d) Stadtentwicklung (Stadtplanung) 04.08.2026 Stadt Rheda-Wiedenbrück Rheda-Wiedenbrück
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Fachbereichsleitung (m/w/d) Stadtentwicklung (Stadtplanung)
Rheda-Wiedenbrück
Aktualität: 04.08.2026

Anzeigeninhalt:

04.08.2026, Stadt Rheda-Wiedenbrück
Rheda-Wiedenbrück
Fachbereichsleitung (m/w/d) Stadtentwicklung (Stadtplanung)
Aufgaben:
In dieser verantwortungsvollen Position übernehmen Sie die fachliche, organisatorische und personelle Leitung des Fachbereichs. Zu Ihren Schwerpunkten gehören insbesondere: Führungs- und Leitungsverantwortung für den gesamten Fachbereich, Stellvertretung der Geschäftsbereichsleitung, Strategische und konzeptionelle Weiterentwicklung des Fachbereichs im Kontext aktueller Stadtentwicklungsthemen, Nachhaltige städtebauliche Planung, insbesondere in den Themenfeldern Klimaschutz, Wohnen, Innenstadtentwicklung und Mobilität, Verantwortung für Bauleitplanung und städtebauliche Konzepte unter besonderer Berücksichtigung hoher stadträumlicher Qualität und rechtssicherer Verfahren, Fachliche Vorbereitung, Vertretung und Abstimmung von Themen des Fachbereichs in politischen Gremien, Bürgerterminen und im Gestaltungsbeirat, Fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit mit allen städtischen Akteuren im Sinne der Gesamtinteressen der Stadt, Souveräne Verhandlungsführung mit internen und externen Partnern.
Qualifikationen:
Wir suchen eine fachlich überzeugende, führungsstarke und kommunikationssichere Persönlichkeit, die Stadtentwicklung als integrierte Zukunftsaufgabe versteht und Freude daran hat, Gestaltungsspielräume verantwortungsvoll zu nutzen. Sie bringen mit: Die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, Fachrichtung höherer bautechnischer Dienst, oder einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss, Master oder Diplom, in der Fachrichtung Raumplanung, Architektur oder Bauingenieurwesen, jeweils mit Schwerpunkt Städtebau, Mehrjährige Berufserfahrung in leitender Funktion, idealerweise im öffentlichen Dienst, Fundierte Kenntnisse und sichere Anwendung der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, insbesondere im Bauplanungsrecht, Erfahrung in der Steuerung komplexer städtebaulicher Projekte, Ausgeprägte Führungs-, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Die Fähigkeit, unterschiedliche Interessen aus Verwaltung, Politik, Bürgerschaft und externen Beteiligten zusammenzuführen, Leistungsbereitschaft, Kreativität, Belastbarkeit sowie die notwendige Durchsetzungsfähigkeit zur Wahrung der Interessen der Stadt.

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