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Ingenieurin/Ingenieur für den Sicherheitstechnischen Dienst (w/m/d)
Berlin
Aktualität: 16.03.2023
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16.03.2023, Bundesinstitut für Risikobewertung
Berlin
Ingenieurin/Ingenieur für den Sicherheitstechnischen Dienst (w/m/d)
Als Teil der Stabsstelle Notfallmanagement beraten Sie als Ingenieurin/Ingenieur für den Sicherheitstechnischen Dienst die Instituts- und Verwaltungsleitung, sowie die Beschäftigten des BfR in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, bei der Förderung der Gesundheit, der Unfallverhütung sowie der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Auf Sie warten interessante und abwechslungsreiche Aufgaben in den Bereichen Büro, Labor, Tierhaltungen und Werkstätten.
Beratung der Organisationseinheiten auf Grundlage von § 6 Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2
Regelmäßige Durchführung von sicherheitstechnischen Begehungen der Arbeitsstätten am BfR
Durchführung von Informationsveranstaltungen, Schulungen und Unterweisungen zu Arbeitsschutzthemen
Koordination und Unterstützung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen
Überprüfung und Freigabe neuer und veränderter Arbeitsstätten, Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren
Organisation der Ersten Hilfe sowie Unterstützung bei der gesundheitlichen Gesundheitsvorsorge
Kontaktperson zu außerbetrieblichen Einrichtungen wie dem betriebsärztlichen Dienst und der Unfallversicherung
Abgeschlossenes Hochschulstudium (Master, Diplom oder ein vergleichbarer Hochschulabschluss) der Fachrichtung Ingenieurwesen,einer vergleichbaren technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung oder eine abgeschlossene Prüfung zur/zum staatlich anerkannten Techniker/in mit entsprechend vergleichbaren Fähigkeiten und Erfahrungen sowie mindestens zweijähriger Berufserfahrung in diesem Berufsfeld
Abgeschlossener staatlicher oder von den Unfallversicherungsträgern anerkannter Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (ASiG/BsiB-AVwV) erforderlich
Fundierte Fachkenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes und den damit verbundenen gesetzlichen Bestimmungen (EU-Richtlinien, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Arbeitsstättenverordnung und einschlägiger Schriften der DGUV) erforderlich
Sehr gute Kommunikations-, Team- und Empathiefähigkeit
Mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrungen vorzugsweise unmittelbar in dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung erforderlich
Erfahrungen mit praktischer Labortätigkeit sind von Vorteil
Sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift erforderlich
Gute Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift sind von Vorteil
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