Informationen zur Anzeige:
Medizinische Fachangestellte (m/w/d) für das SPZ
München
Aktualität: 02.09.2026
Anzeigeninhalt:
02.09.2026, Klinikum Dritter Orden München-Nymphenburg
München
Medizinische Fachangestellte (m/w/d) für das SPZ
Aufgaben:
Sie sind die erste Ansprechperson für unsere Patientinnen und Patienten und sorgen für einen herzlichen Empfang, eine einfühlsame Betreuung und eine zuverlässige administrative Begleitung
Sie organisieren den täglichen Ablauf unseres SPZ und übernehmen die strukturierte Terminsteuerung in einem abwechslungsreichen, multidisziplinären Umfeld
Sie übernehmen verantwortungsvoll administrative Aufgaben - von der sorgfältigen Aktenpflege und Befundabfrage bis hin zu Verwaltungs- und Abrechnungstätigkeiten
Sie unterstützen unser Team bei der Durchführung der Sprechstunden , beispielsweise bei der Erhebung von Körpermaßen und Vitalparametern, bei Blutentnahmen, der Uringewinnung und dem Versand von Laborproben
Sie sorgen für einen reibungslosen Ablauf in unseren Untersuchungsräumen und übernehmen deren professionelle Vor- und Nachbereitung
Sie arbeiten eng mit unserem interdisziplinären Team zusammen und tragen mit Ihrer zuverlässigen und engagierten Arbeitsweise aktiv zu einer angenehmen Atmosphäre und einer hochwertigen Patientenversorgung bei
Qualifikationen:
Eine abgeschlossene Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten (MFA) oder Arzthelferin
Eine sorgfältige, strukturierte und zuverlässige Arbeitsweise sowie Organisationstalent und auch in anspruchsvollen Situationen den nötigen Überblick
Sicherheit im Umgang mit moderner Praxissoftware und Interesse an digitalen Arbeitsabläufen
Idealerweise erste Erfahrung im kinderärztlichen Bereich - dies ist jedoch keine Voraussetzung
Ein freundliches, offenes und kommunikatives Wesen sowie Freude am Kontakt mit Menschen
Teamgeist und Freude an der interdisziplinären Zusammenarbeit in einem abwechslungsreichen und vielseitigen Arbeitsumfeld
Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden.
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