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Prozessmanager*in - Operatives Prozessmanagement 04.03.2026 Kreis Schleswig-Flensburg Schleswig
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Informationen zur Anzeige:

Prozessmanager*in - Operatives Prozessmanagement
Schleswig
Aktualität: 04.03.2026

Anzeigeninhalt:

04.03.2026, Kreis Schleswig-Flensburg
Schleswig
Prozessmanager*in - Operatives Prozessmanagement
Aufgaben:
Operatives Prozessmanagement und Prozessmodellierung im Fachbereich Soziales wahrnehmen. Sie arbeiten dabei insbesondere auf Grundlage der zentralen Prozessmanagementstrategie sowie des Praxisleitfadens Prozessmanagement. Fachliche Kernprozesse mit den jeweiligen Organisationseinheiten erheben und in einer Prozesslandkarte erfassen Priorisierte Prozesse gemeinsam mit Führungskräften und/oder Prozessverantwortlichen modellieren, Stärken und Schwächen identifizieren (Stärken-Schwächen-Analyse), Verbesserungspotenziale formulieren und ggf. Workshops leiten Abgestimmte Soll-Prozesse umsetzen und einführen, ggf. ermittelte Softwareanforderungen oder -bedarfe weiterleiten Prozesse evaluieren, Reifegradentwicklungen messen und ggf. Maßnahmen ableiten bzw. initiieren (Qualitätssicherung und kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP)) Prozesscontrolling anhand festgelegter Standards (Zielplanung, Kennzahlen, Leistungsmessung, Berichtswesen) wahrnehmen Nähere Informationen finden Sie in dem auf unserer Website veröffentlichten Anforderungsprofil.
Qualifikationen:
Eine der folgenden Qualifikationen: Angestelltenlehrgang II Bachelor of Arts Allgemeine Verwaltung/Public Administration Ein abgeschlossenes Studium (Bachelor/Dipl. (FH)) in einer kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen, verwaltungsorientierten oder informationstechnischen Fachrichtung (z. B. Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsingenieurwesen, Projekt- und Prozessmanagement, Wirtschaftsinformatik) Verantwortungsbereitschaft und -bewusstsein Leistungsbereitschaft und Initiative Ausgeprägte kommunikative Kompetenz im Austausch mit unterschiedlichen Zielgruppen Lösungsorientiertes Denken und die Fähigkeit, komplexe Zusammenhänge praxisnah zu durchdringen Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist die Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beizufügen. Den Anforderungen dieser Stelle entsprechende Kenntnisse der deutschen Sprache setzen wir voraus.

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