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Sachbearbeiterinnen­­/­­Sachbearbeiter (m/w/d) für die LVR-Fachbereiche 72 "Eingliederungshilfe I" und 73 "Eingliederungshilfe II" 01.06.2023 Landschaftsverband Rheinland Köln
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Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter (m/w/d) für die LVR-Fachbereiche 72 "Eingliederungshilfe I" und 73 "Eingliederungshilfe II"
Köln
Aktualität: 01.06.2023

Anzeigeninhalt:

01.06.2023, Landschaftsverband Rheinland
Köln
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere

Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter (m/w/d)

für die LVR-Fachbereiche 72 „Eingliederungshilfe I“ und 73 „Eingliederungshilfe II“.

Ihre Aufgaben

  • Ermöglichen der Teilhabe von Menschen mit Behinderung durch die Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen der Eingliederungshilfe
  • Rechtliche Prüfung der Anträge auf Leistungen und Abgrenzung anderer Leistungsträger
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Leistungsberechtigten und Dritten nach rechtlicher Prüfung

Ihr Profil

Voraussetzung für die Besetzung:
  • Verwaltungslehrgang II oder
  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Betriebswirtschaftslehre, Verwaltungswissenschaft oder Rechtswissenschaften (FH-Diplom oder Bachelor) oder
  • die durch die o. g Studiengänge sowie einer dementsprechenden zweieinhalbjährigen hauptberuflichen Tätigkeit erworbene Befähigung für die Laufbahn nichttechnische Dienste, Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt oder
  • Befähigung für die Laufbahn des allgemeinen Verwaltungsdienstes, Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt
Wünschenswert sind:
  • Fundierte Kenntnisse des SGB IX, insbesondere zu den Leistungen der Eingliederungshilfe, dem AG BTHG, SGB I und SGB X
  • Grundkenntnisse der SGB I, II, V, VI, VIII, XI und SGB XII sowie des BGB
  • Kenntnisse über geistige, seelische und körperliche Behinderungen, psychische Erkrankungen, Suchterkrankungen und Anfallsleiden im Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenalter
  • Kenntnisse über Leistungserbringer in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
  • Team- und Kooperationsbereitschaft
  • Ausgeprägtes Engagement
  • Hohes Maß an Einsatzbereitschaft
  • Bereitschaft zur Fortbildung
  • EDV-Kenntnisse (Standardsoftware MS-Office, SAP)

Wir bieten Ihnen

  • 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche
  • Flexible Arbeitszeit
  • Home Office möglich nach Vereinbarung
  • Renten- und Lebensphasen Beratung
  • Teilzeit möglich
  • Sicherer Arbeitsplatz
  • Betriebsnahe Kita
  • Familienfreundliche Arbeitsbedingungen
  • Freier Eintritt in die LVR-Museen
  • Tarifliche Bezahlung (TVöD)
  • Chancengleichheit und Diversität
  • Vielfältige Entwicklungs- und Fortbildungsmöglichkeiten
  • Gute Anbindung an den ÖPNV
  • Kostengünstiges Job-Ticket
Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Über uns

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 21.000 Beschäftigten für die 9,7 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.Der LVR steht für Vielfalt. Unser Ziel ist es, dies auch in unserer Beschäftigtenstruktur abzubilden.Mehr Informationen über den LVR finden Sie unter www.lvr.de.Wissen, was los ist: Folgen Sie uns auf InstagramFacebook und Twitter!

Ihr Kontakt zu uns

Kontaktinformationen
 Ansprechperson: Frau Wimmer-Lüders / Herr PetersTelefon: 0221 809-6383 / -6835Bewerbungsfrist: 13.01.2024Referenzcode: K3030

So bewerben Sie sich

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 Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung bei:
  • Anschreiben
  • Lebenslauf
  • aktuelles Arbeitszeugnis bzw. dienstliche Beurteilung 
  • Nachweis über den Ausbildungs-/ Studienabschluss
  • Bei Studienabschlüssen, die im Ausland erworben wurden: Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) (www.kmk.org/zab)
Stelleninformationen
 Standort: KölnBefristung: UnbefristetArbeitszeit: Voll-/ oder TeilzeitVergütung: A10 LBesO NRW / E9c TVöD

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