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Professor / Professorin (m/w/d) der BesGr. W2, für das Lehrgebiet "IT-Sicherheitsmanagement"
Deggendorf
Aktualität: 16.04.2024

Anzeigeninhalt:

16.04.2024, THD - Technische Hochschule Deggendorf
Deggendorf
Professor / Professorin (m/w/d) der BesGr. W2, für das Lehrgebiet "IT-Sicherheitsmanagement"
Sie vertreten die Disziplin des IT-Sicherheitsmanagements, welche als fortlaufender Prozess innerhalb einer Unternehmung oder Organisation zur Gewährleistung der IT-Sicherheit beschrieben wird, in Forschung und Lehre an der Fakultät Angewandte Informatik. Die praxisnahe Vermittlung von Grund- und Spezialkompetenzen im Lehrgebiet IT-Sicherheitsmanagement schließt eine intensive Betreuung der Studierenden in Vorlesungen, seminaristischen Lehrveranstaltungen und bei Abschlussarbeiten ein. Die Bereitschaft zur Übernahme von zusätzlichen (Lehr-)Aufgaben in der Fakultät wird vorausgesetzt. Dazu gehört auch der Beitrag zur Weiterentwicklung des Studienangebotes insbesondere des Bachelorstudiengangs Cyber Security. Zu Ihren weiteren Aufgaben zählt die engagierte Mitarbeit in der Selbstverwaltung der Hochschule. Sie profitieren von einem vorausschauenden und begleitenden Vorgehen bei unterschiedlichen Aspekten des Promotionsvorhabens. Durch die zu absolvierenden Kurse werden die fachlichen und sozialen Kompetenzen gestärkt.
o einschlägige beruflich anwendungsorientierte und auch theoretische Erfahrungen im Umfeld widerstandsfähiger IT-Infrastrukturen sowie o Erfahrungen in der Planung und Umsetzung von technischen, organisatorischen und rechtlichen Maßnahmen für die IT-Sicherheit in Unternehmen und Organisationen gesammelt haben. Die Befähigung und die Bereitschaft zur Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen in deutscher und englischer Sprache wird vorausgesetzt. Allgemeine Anforderungen o abgeschlossenes Hochschulstudium o besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird o pädagogische Eignung o besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen; der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde.

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Professor für Informatik (w/m/d) 05.04.2024 Frankfurt am Main