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Professur (m, w, d) für das Studienfach Informationstechnik W 2 HBesG
Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS)
Mühlheim am Main
Aktualität: 27.03.2024

Anzeigeninhalt:

27.03.2024, Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS)
Mühlheim am Main

Professur (m, w, d) für das Studienfach Informationstechnik W 2 HBesG

An der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) ist im Fachbereich Polizei zum nächstmöglichen Termin am Campus Mühlheim

eine Professur (m, w, d)

für das Studienfach Informationstechnik

W 2 HBesG

(Kennziffer 2024_03_FBP_IT_Mü)  

zu besetzen.
Es steht eine Planstelle der Wertigkeit bis zur Besoldungsgruppe A 14 Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG) zur Verfügung.

Sollten die Voraussetzungen für die Einstellung im Beamtenverhältnis in der A-Besoldung nicht bzw. noch nicht gegeben sein, ist auch eine Einstellung im Beschäftigtenverhältnis (TV- H) möglich.

Das Studienfach

Es sind die Inhalte nach den curricularen Vorgaben, abrufbar unter www.hoems.hessen.de unter Studium, Schutzpolizei und Kriminalpolizei, zu vermitteln. Die Lehre umfasst die Durchführung sämtlicher Lehrveranstaltungen in den Studienfächern Kriminalistik und Kriminologie.

Neben der fachlichen Ausbildung spielt die methodisch-didaktische Vermittlung wichtiger Schlüsselqualifikationen wie Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, interdisziplinäres Denken und Handeln, selbständiges Problemlösen, Arbeitsorganisation und Effizienz eine wichtige Rolle.

Die Hochschule

Die Hochschule bildet in zwei Fachbereichen an den vier Campus Gießen, Kassel, Mühlheim und Wiesbaden den Nachwuchs des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes und des gehobenen Polizeivollzugsdienstes sowie die zugelassenen Tarifbeschäftigten des Landes, der Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts aus und fort. Darüber hinaus nimmt die HöMS als Auftragsangelegenheit die Fortbildung der Beschäftigten der hessischen Landesverwaltung sowie als polizeiliche Aufgaben nach dem Hessischen Gesetz für die öffentliche Sicherheit und Ordnung die Fortbildung aller Polizeibediensteten des Landes, das Nachwuchsmanagement und die Einstellung von Polizeianwärterinnen und -anwärtern, die Beratung und Unterstützung der Polizeibehörden, die Leistung polizeipsychologischer Dienste, die Mitwirkung bei der Fortentwicklung polizeilicher Führungs- und Einsatzmittel und die Verantwortlichkeit für die Koordinierung und Durchführung internationaler polizeilicher Ausbildungs- und Ausstattungshilfe wahr.

Im Fachbereich Polizei werden die beiden Bachelorstudiengänge „Schutzpolizei“ und „Kriminalpolizei“ in den Vertiefungsrichtungen „Allgemeine Kriminalistik“ und „Cyberkriminalistik“ sowie der Masterstudiengang „Polizeimanagement“ angeboten.

Voraussetzungen

Die erforderlichen Qualifikationen und die Einstellungsvoraussetzungen für die Professur sind in § 68 Hessisches Hochschulgesetz (HessHG) festgelegt. Die fachlichen Anforderungen ergeben sich aus den Regelungen für den jeweiligen Studiengang. Aufgrund der besonderen Belange des Polizeistudienganges sind darüber hinaus zusätzliche Kenntnisse aus den Bereichen Cyberkriminalität, der Digitalen Forensik oder dem Bereich der Kryptowährungen von Vorteil.

Sollten die Voraussetzungen für die Ernennung zur Professorin oder zum Professor noch nicht gegeben sein, ist auch eine Einstellung im Beschäftigtenverhältnis oder im Beamtenverhältnis in der A-Besoldung möglich.

Mindestvoraussetzungen für die Einstellung als Professorin oder Professor sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen ein den Lehraufgaben entsprechendes abgeschlossenes Hochschulstudium, die für die Erfüllung der Aufgaben nach § 67 Abs. 1 HessHG erforderliche Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit und die dafür erforderliche pädagogische Eignung.

Als Nachweis der Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit gilt in der Regel die Qualität der Promotion; darüber hinaus werden nach den Anforderungen der Stelle zusätzliche wissenschaftliche Leistungen oder besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen, verlangt.  

Die Lehrbefähigung und pädagogische Eignung sind in einer Probelehrveranstaltung nachzuweisen. Seitens der Hochschule wird Wert gelegt auf eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung. Lehrerfahrung ist wünschenswert.

Eine Mitwirkung an der Weiterentwicklung der Studiengänge sowie in der Hochschulselbstverwaltung wird ebenso vorausgesetzt, wie die Bereitschaft, in mehreren Campus und Studiengängen der HöMS sowie im Rahmen von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu lehren. Gesucht wird eine motivierte und engagierte Persönlichkeit (m, w, d), die in der Lage ist, die genannten Disziplinen am Fachbereich Polizei in der Lehre und in der Forschung zu vertreten.

Rahmenbedingungen

Wir begrüßen Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren Geschlecht und geschlechtlichen Identität, ethnischer Herkunft und Nationalität, Alter, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexuellen Orientierung und Identität oder sozialen Herkunft. Eine generelle Erhöhung des Frauenanteils in allen Bereichen und Positionen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, wird angestrebt. Die Bewerbungen von qualifizierten Frauen sind daher besonders erwünscht. Menschen mit Behinderungen i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Sofern Sie ehrenamtlich tätig sind, wird gebeten, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.

Die Hochschule wurde mit dem Gütesiegel „Familienfreundliche Hochschule Land Hessen“ ausgezeichnet. Der Arbeitsplatz wird im Rahmen des hochschulischen Gesundheitsmanagements ergonomisch ausgestattet.

Beschäftigte des Landes Hessen erhalten ein kostenfreies Landesticket, mit dem sie im gesamten Land Hessen kostenfrei den öffentlichen Personennahverkehr nutzen können.

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 8. April 2024 an den

Präsidenten der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit
 

Schönbergstr. 100, 65199 Wiesbaden

per E-Mail an stellenausschreibungen@hoems.hessen.de. Die Anlagen zu Ihrer Bewerbung können jedoch nur im PDF-Format (eine PDF-Datei) angenommen werden. Auf die Übersendung von Bewerbungsmappen sowie von Originalunterlagen bitte ich zu verzichten, da die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgeschickt, sondern vernichtet werden.
 

Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG). Informationen im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (Datenschutz-Grundverordnung) finden Sie unter https://hoems.hessen.de/stellenangebote.
 Für Rückfragen stehen Ihnen für administrative Fragestellungen Herr Rosar und Frau Marzolla als Ansprechpersonen zur Verfügung (Tel.: (06 11) 3256 – 8310 bzw. 8311, E-Mail: stellenausschreibungen@hoems.hessen.de.

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