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Sachgebietsleitung für den Bereich Technische Gebäudeausrüstung (w/m/d)
München
Aktualität: 19.03.2024

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19.03.2024, Landeshauptstadt München
München
Sachgebietsleitung für den Bereich Technische Gebäudeausrüstung (w/m/d)
Sie leiten ein Sachgebiet der Technischen Gebäudeausrüstung mit 12 Mitarbeiter*innen in personeller, fachlicher und organisatorischer Hinsicht und vertreten das Sachgebiet nach außen. Darüber hinaus übernehmen Sie das übergeordnete Projektmanagement bezüglich der technischen Gebäudeausrüstung vor allem bei terminkritischen und konfliktträchtigen Maßnahmen. Ein weiteres Aufgabenfeld ist das federführende Betreuen der eingeschalteten externen Ingenieurbüros, Sachverständigen etc. sowie das Überwachen, Kontrollieren und Sicherstellen von Störungs- und Mängelbeseitigungen. Das ständige Überprüfen und Anpassen der Standardvorgaben für die technische Gebäudeausrüstung auch in Hinblick auf den späteren Betrieb sowie Einsatz neuer Techniken und alternativen Energien vervollständigen Ihre zukünftigen Aufgabengebiete. Wir arbeiten mit dem Ziel, die Gebäude der Stadtverwaltung klimaneutral und mit hohem Qualitätsstandard zu betreiben.
Ob Architektur, Betriebswirtschaft oder Ingenieurwesen, ob Jura oder Mechatronik, ob Sozialpädagogik oder klassische Verwaltungsausbildung. Von A wie Abwassertechnik bis V wie Verwaltungsinformatik. Wir im #teamstadtmünchen bieten Abwechslung und Vielfalt im Beruf. Sicher, sozial und spannend. Die Laufbahnbefähigung für die vierte Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik oder Ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Elektrotechnik oder Maschinenbau auf Masterniveau bzw. einer vergleichbaren ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung auf Masterniveau oder Ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Elektrotechnik oder Maschinenbau oder einer vergleichbaren ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung auf Bachelorniveau mit einschlägiger langjähriger (mindestens 3 Jahre) Berufserfahrung nach Qualifikationserwerb Fachkenntnisse: detaillierte Kenntnisse in der Planung und Bauleitung von technischer Gebäudeausrüstung sowie gründliche Kenntnisse aller einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der HOAI, VOB und BayBO einschließlich aller Nebenbestimmungen sowie ein sicherer Umgang mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift auf Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen (ggf. durch ein entsprechendes Zertifikat nachzuweisen). Diese Sprachkenntnisse sind insbesondere zur Ausübung der oben genannten Tätigkeit, insbesondere dem selbständigen Erfassen und Umsetzen von Gesetzestexten, Kommentaren, Rechtsprechung etc. erforderlich. Kooperations- und Konfliktfähigkeit

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