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Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

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Informationen zur Anzeige:

Elektroniker*innen (w/m/d) für den Prüf- und Messdienst
verschiedene Standorte
Aktualität: 08.12.2025

Anzeigeninhalt:

08.12.2025, Bundesnetzagentur
verschiedene Standorte
Elektroniker*innen (w/m/d) für den Prüf- und Messdienst
Aufgaben:
Sie klären Funkstörungsmeldungen auf Sie prüfen die Einhaltung von Bedingungen bei der Frequenznutzung und ermitteln Funkanlagen ohne oder mit unzulässiger Frequenzzuteilung; nicht zulässige Anlagen nehmen Sie außer Betrieb Sie führen Messungen im Zusammenhang mit Frequenzzuteilungen, elektromagnetischer Verträglichkeit, Standortbescheinigungen und immissionsschutzrechtlichen Auflagen durch Sie nehmen an besonderen Prüf- und Messdienst-Einsätzen teil, etwa bei Staatsbesuchen und Großveranstaltungen oder unterstützen im Rahmen der Amtshilfe andere Behörden Sie führen Funkversorgungs- und Funkverträglichkeitsmessungen durch Sie übernehmen Messaufgaben in der Dienststelle sowie im Außendienst Ein genauer Aufgabenzuschnitt erfolgt nach Absprache zum Start Ihrer Tätigkeit bei uns.
Qualifikationen:
Sie haben eine Ausbildung als Informationselektroniker*in, Elektroniker*in für Geräte und Systeme, als Elektroniker*in für Informations- und Telekommunikationstechnik, als Systemtechniker*in in der Fernmeldetechnik oder eine entsprechende Berufsausbildung abgeschlossen oder schließen eine solche in Kürze ab Sie verfügen idealerweise über ein technisches Grundverständnis in Hochfrequenz-, Nachrichten-, Funk- und Messtechnik oder die Bereitschaft zur Einarbeitung Sie verfügen über Organisationsgeschick, Belastbarkeit, Entscheidungsfähigkeit und Teamorientierung Sie sind flexibel hinsichtlich der Gestaltung der Arbeitszeit (d. h. Bereitschaft zur phasenweisen Arbeit im 24/7-Schichtdienst im Wechsel mit anderen Stellen, Rufbereitschaftsdienst außerhalb der üblichen Dienstzeiten, Dienstverschiebungen, Wochenendeinsätze, Einsätze außerhalb der Regelarbeitszeit und fallweise mehrtägige Dienstreisen) Sie erfüllen die Voraussetzungen für Arbeiten auf höhenexponierten Arbeitsplätzen bzw. sind bereit, diese zu erwerben Sie besitzen den Führerschein der Klasse B Aufgrund des Aufgabengebietes ist eine erweiterte Überprüfung (SÜ2) nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz notwendig.

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