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Professur für das Lehr- und Forschungsgebiet Straßenwesen sowie intermodale und urbane Verkehrslogistik
Nürnberg
Aktualität: 30.07.2022
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30.07.2022, Technische Hochschule Nürnberg
Nürnberg
Professur für das Lehr- und Forschungsgebiet Straßenwesen sowie intermodale und urbane Verkehrslogistik
Die Ausschreibung und Besetzung dieser Professur erfolgt im Rahmen der Umsetzung der Hightech Agenda des Freistaats Bayern. Als Stelleninhaber*in sollen Sie das Lehrgebiet sowohl in der Grundlagenvermittlung als auch in Vertiefungsmodulen vertreten und in dem ausgewiesenen Gebiet überdurchschnittlich und nachhaltig in der Forschung aktiv sein.
Für die ersten fünf Jahre ist das Lehrdeputat zugunsten von Forschungsaktivitäten um die Hälfte reduziert. Drittmitteleinwerbung und Engagement im Bereich der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie des Wissens- und Technologietransfers werden erwartet. Bewerber*innen sollen bereit sein, interdisziplinär mit anderen Fakultäten, Instituten und Kompetenzzentren der Hochschule zusammenzuarbeiten und zur Umsetzung der Strategie der Hochschule international aktiv sein. Bei positiver Evaluierung der forschungsbezogenen Leistungen ist eine Verlängerung der Lehrdeputatsreduzierung über die fünf Jahre hinaus vorgesehen.
Lehrveranstaltungen in dem ausgewiesenen Lehrgebiet
Grundlagenvermittlung im Straßenwesen und in der Verkehrslogistik
Lehrveranstaltungen in deutscher Sprache, ggf. auch in englischer Sprache, in allen Studiengängen und vertieften Studienrichtungen zu Themen des Straßenverkehrs (u.a. Planung, Bau, Betrieb und Dimensionierung von Straßen, insbesondere Stadtstraßen) sowie intermodale und urbane Verkehrslogistik (u.a. Schnittstellen, Anlagen, Abläufe, Genehmigungsverfahren, Betreibermodelle) usw.
Konzeption und Durchführung lehrunterstützender Übungen, Studienarbeiten und Projekte
Initiierung und Durchführung eigener Forschungsprojekte bzw. Teilhabe an gemeinsam initiierten, auch interdisziplinären Forschungsprojekten
Mitarbeit in der Lehre von Grundlagenfächern
Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung
Mehrjährige, einschlägige Berufserfahrung in Ingenieurbüros, in der öffentlichen Verwaltung oder Industrie
Mehrjährige Berufserfahrung und hervorragende Kenntnisse in dem ausgeschriebenen Fachgebiet
Ausgezeichnete Kenntnisse im zugehörigen nationalen Regelwerk
Sehr gute Vernetzung mit der Praxis und/oder fachbezogenen Gremien
Hervorragende Deutschkenntnisse für den deutschsprachigen Lehrbetrieb
Erfahrung in der Beantragung und Abwicklung von Forschungsvorhaben
Erfahrung in der Einwerbung von Drittmitteln, in der interdisziplinären sowie internationalen Zusammenarbeit
Erfahrung und Kenntnisse in einem oder mehreren der folgenden Themenfelder sind wünschenswert:
In der Lehre und in der Nutzung digitaler Fachwerkzeuge, z.B. für das E-Learning
In softwaregestützten Entwurfs-, Dimensionierungs- und Simulationsverfahren im Straßenwesen
In der Anwendung und Programmierung von Verfahren in der Verkehrslogistik
Wir suchen eine Persönlichkeit, die die genannten Aufgabengebiete in der Lehre engagiert betreut und Freude am Umgang mit interessierten Studierenden mitbringt.
Wir bieten Ihnen persönliche Entfaltungsmöglichkeiten bei weitgehend selbstbestimmtem Arbeiten. Neben der anregenden Tätigkeit mit Studierenden haben Sie die Möglichkeit, Projekte in der angewandten Forschung und Entwicklung zu bearbeiten. Sie können die vielfältigen Möglichkeiten an einer der größten Hochschulen Bayerns mit hervorragend ausgestatteten Laboren nutzen, und all dies im Herzen der Metropolregion Nürnberg.
Einstellungsvoraussetzungen
Ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit ist durch die Qualität einer Promotion oder durch einen anderen Nachweis (Gutachten über promotionsadäquate Leistungen) zu belegen. Pädagogische Eignung sowie besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen; in besonderen Fällen kann der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde.
Berufsfeld
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