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Medizintechniker (m/w/d)
Haar
Aktualität: 05.06.2025

Anzeigeninhalt:

05.06.2025, kbo-Isar-Amper-Klinikum gemeinnützige GmbH
Haar
Medizintechniker (m/w/d)
Aufgaben:
Selbstständige und verantwortliche Durchführung von Instandsetzungsarbeiten und Beauftragung der Wartungen an medizinisch-technischen Geräten, wie MRT, CT, Beatmungsgeräte, Angiografiegerät usw. Organisation und Durchführung von Geräteprüfungen nach MPBetreibV, STK, MTK, DGUV mit dazugehöriger Dokumentation Koordination unserer Servicepartner vor Ort Unterstützung der Medizinprodukteanwender in allen technischen Fragen Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben Geräteverwaltung anhand des vorhandenen Dokumentationssystems und Führung des Bestandsverzeichnisses nach MPBetreibV Aktive Begleitung und Abwicklung von Projekten im Zusammenhang mit Medizintechnik (Umbau, Umzug, Erneuerung, neue Anschaffungen) Überprüfung der Kostenvoranschläge und Rechnungen sowie Wirtschaftlichkeitsbeurteilung der Instandsetzungsmaßnahmen Zusammenarbeit mit der IT bezüglich der Integration von Medizingeräten in IT-Netzwerken Erstellung und Aktualisierung von Dokumente für das Qualitätsmanagement
Qualifikationen:
Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Medizintechniker (m/w/d) bzw. Studium der Medizintechnik oder eine gleichwertige technische Ausbildung (Elektronik, Elektrotechnik, Messtechnik, Mechatroniker m/w/d) mit entsprechender Erfahrung Gute Kenntnisse im Bereich der gesetzlichen Vorgaben Gute IT- und Netzwerkkenntnisse sowie fundierte MS-Office Kenntnisse Zuverlässigkeit, Engagement, Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt sowie die Motivation zum selbstständigen und eigenverantwortlichen Arbeiten Team- und Kommunikationsfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität, Organisationsgeschick Führerschein B Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Niveau Level-C 1) Bereitschaft zu Fort- und Weiterbildung Nachweis eines ausreichenden Masernimpfschutzes, ggf. Nachweis einer Immunität gegen Masern (wenn Sie nach 31.12.1970 geboren sind) Für Bewerber*innen aus Nicht-EU-Ländern: Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis müssen bereits vorliegen, Ausbildung/Studium muss in Deutschland anerkannt sein

Berufsfeld

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