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Mitarbeiter*in für die Jugendhilfeplanung 18.06.2024 Kreis Schleswig-Flensburg Schleswig
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Mitarbeiter*in für die Jugendhilfeplanung
Schleswig
Aktualität: 18.06.2024

Anzeigeninhalt:

18.06.2024, Kreis Schleswig-Flensburg
Schleswig
Mitarbeiter*in für die Jugendhilfeplanung
Wir suchen eine*n motivierte*n Bewerber*in für die spannende Aufgabe, qualitative und quantitative Daten zur sozialräumlichen Steuerung der Jugendhilfe zu erheben und zu analysieren. Arbeiten Sie mit Landesstatistiken, Sozialraumanalysen und Benchmarking-Daten der Kreise in Schleswig-Holstein, um Bedarfe zu ermitteln und Maßnahmen zu entwickeln. Nutzen Sie Ihre Fähigkeiten im Projektmanagement und der Zusammenarbeit mit freien Trägern, um die Jugendhilfe weiter voranzubringen. Unterstützen Sie die konzeptionelle Entwicklung und Steuerung von Jugendhilfeprojekten und -budgets. Bewerben Sie sich jetzt und gestalten Sie die Zukunft der Jugendhilfe aktiv mit! Qualitative/quantitative Daten und den Bestand als Vorlage zur (sozialräumlichen) Steuerung der Jugendhilfe nach § 80 (1) SGB VIII erheben Bedarfe - unter Beteiligung von Jugendlichen und Eltern - von Maßnahmen und Angeboten als Vorlage zur (sozialräumlichen) Steuerung der Jugendhilfe nach § 80 (1) SGB VIII erheben Konzeptionelle Entwicklung und Gesamtsicht im Rahmen der kommunalen Jugendhilfe nach § 80 (1, 2) SGB VIII vornehmen Freie Träger der Jugendhilfe im Kreisgebiet nach §§ 76, 78 SGB VIII koordinieren, steuern und mit diesen kooperieren In der ständigen Planungsgruppe des Fachbereichs Jugend und Familie, Soziales und Regionale Integration sowie des Fachdienstes Gesundheit mitarbeiten, die eine Sozialraumplanung für den Bereich Jugend/Soziales/Gesundheit vornimmt Nähere Informationen finden Sie in dem auf unserer Website veröffentlichten Anforderungsprofil.
Eine der folgenden Qualifikationen: Bachelor of Arts Soziale Arbeit bzw. Dipl.-Sozialpädagog*in oder Heilpädagog*in mit abgeschlossener Hochschulbildung, jeweils mit staatlicher Anerkennung (Bewerbende ohne staatliche Anerkennung kommen nur mit mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung in Betracht) Fachhochschul-/Bachelor-/Masterstudium mit sozialwissenschaftlicher, pädagogischer oder psychologischer Ausrichtung mit gleichwertigen Fähigkeiten und mit entsprechenden Erfahrungen von Sozialarbeiter*innen bzw. Sozialpädagog*innen mit staatlicher Anerkennung (z. B. Studiengänge Pädagogik, Erziehungswissenschaften, bzw. Kindheitspädagogik, Bildung und Erziehung im Kindesalter, Frühpädagogik, Sonderpädagogik, pädagogische Psychologie) Kenntnisse im SGB VIII Erfahrungen mit Planungsprozessen der Jugendhilfe Intellektuelle Fähigkeiten Engagement und Initiative Fahrerlaubnis der Klasse B, ggf. nachzuholen während der Probezeit Bei ausländischen Hochschulabschlüssen fügen Sie bitte die Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bei.

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