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Einrichtungsleitung (w/m/d)
München
Aktualität: 09.04.2024

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09.04.2024, Landeshauptstadt München
München
Einrichtungsleitung (w/m/d)
Die Abteilung Unterkünfte - Planung und Betrieb betreibt im Stadtgebiet München 8 Notquartiere, ein Wohn­projekt für junge wohnungslose Erwachsene (ca. 800 Bettplätze), vier Clearinghäuser für wohnungslose Haushalte (ca. 112 abgeschlossene Wohneinheiten) und elf Einrichtungen zur Flüchtlingsunterbringung (dezentrale Unterkünfte ca. 1800 Bettplätze). Aktuell sind in oben genannten Unterkünften mehrere Stellen für die folgenden Funktionen zu besetzen: Als Einrichtungsleitung im Bereich der Clearinghäuser arbeiten Sie im interdisziplinären Team ver­ant­wor­tungs­voll mit sozialpädagogischen Fachkräften und Erzieher*innen vor Ort zusammen. Als Einrichtungsleitung in Notquartieren, Wohnprojekten und Flüchtlingseinrichtungen (dezentrale Unterkünfte) gehört folgendes zu Ihren Aufgaben: Führen des Haussicherheits- und Servicepersonals (das im Schichtdienst arbeitet), Erstellen von Schichtplänen und Personalbuchführung, Bewohner*innenverwaltung, wie Aufnahme von Bewohner*innen bzw. Beendigung deren Wohnverhältnisses, sowie Vollzug der Be­nutzungs- und Gebührensatzungen, Objektverwaltung, wie z. B. Einleitung von Reparaturmaßnahmen und administrative Aufgaben, u. a. Nutzung von Fachverfahren.
ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium oder die Laufbahnbefähigung für die dritte Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen für die fachlichen Schwerpunkte nichttechnischer Verwaltungsdienst und Wirtschaftswissenschaften oder eine erfolgreich abgelegte Fachprüfung II Sie bringen insbesondere mit Fachkenntnisse: gute Kenntnisse in den IT-Standardanwendungen Führungswille, insbesondere Entscheidungsfreude und Verantwortungsbewusstsein Kooperations- und Konfliktfähigkeit, insbesondere Fähigkeit, mit Konflikten umzugehen und Vertrauen aufzubauen sowie Kooperationsfähigkeit Von Vorteil sind Fachkenntnisse in den Rechtsgebieten der öffentlichen Verwaltung, insbesondere Sozialhilferecht, Verwaltungsvorschriften und BGB.

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