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Informationen zur Anzeige:

Professorin / Professor (m/w/d) - BesGr W2 für Immobilienwirtschaft
Rosenheim
Aktualität: 02.05.2025

Anzeigeninhalt:

02.05.2025, Technische Hochschule Rosenheim
Rosenheim
Professorin / Professor (m/w/d) - BesGr W2 für Immobilienwirtschaft
Aufgaben:
Die Lehr- und Forschungsgebiete im Bereich Immobilienmanagement, insbesondere Immobilien- und Facility Management im gesamten Lebenszyklus (Inbetriebnahme, Instandhaltung, Nutzung) Immobilien-Investitionsrechnung Immobilienökonomie Projektentwicklung und -vermarktung Aufbau und Weiterentwicklung des Studienganges Immobilien- und Facility Management, Entwicklung von neuen Profilierungsrichtungen in den höheren Semestern Mitarbeit in der Selbstverwaltung sowie Engagement bei Projekten der angewandten Forschung und Entwicklung und in der Weiterbildung Bereitschaft, im zeitlichen Umfang von circa einem Tag pro Woche in der Forschung tätig zu werden Ihre Dienstaufgaben richten sich nach Art. 59 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes. Ihr Lehrgebiet beinhaltet dabei auch die allgemeinen Grundlagenfächer in Betriebswirtschaft sowie die Durchführung von englischsprachigen Vorlesungen und Praktika.
Qualifikationen:
Ein abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise in der Studienrichtung Immobilienwirtschaft oder Betriebswirtschaft (Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist zur abschließenden Beurteilung der Einstellungsvoraussetzungen im Laufe des Einstellungsverfahrens zwingend eine Zeugnisbewertung der ZAB vorzulegen.) Die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit ist in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachzuweisen Didaktische und pädagogische Eignung Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden, nachgewiesen in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis nach dem Hochschulabschluss - davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs; der Nachweis der außerhochschulischen beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde

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