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Sozialarbeiter/in im Berliner Notdienst Kinderschutz am Standort Jugendnotdienst (JND) bzw. Kindernotdienst (KND) (m/w/d)
Berlin
Aktualität: 15.04.2024
Anzeigeninhalt:
15.04.2024, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Berlin
Sozialarbeiter/in im Berliner Notdienst Kinderschutz am Standort Jugendnotdienst (JND) bzw. Kindernotdienst (KND) (m/w/d)
Zur Verstärkung ihres Teams sucht die Abteilung III - Jugend und Kinderschutz - der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ab sofort Personal (mehrere Stellen) für das Aufgabengebiet
Beratung und Hilfe nach den §§ 8 und 8 a SGB VIII
Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Beratung der örtlichen Jugendämter, Überprüfung und ggf. Einleitung freiheitsentziehender Maßnahmen gem. § 42 Abs. 5 SGB VIII, Anrufung des Familiengerichts
Beratung und Versorgung sowie Sicherstellen von Betreuung und Begleitung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in akuten Notsituationen
Beratung von Eltern und Begleitpersonen eines Kindes oder Jugendlichen
Intervention bei Familienkrisen und bei häuslicher Gewalt vor Ort
Kooperation mit den Jugendämtern, mit freien Trägern der Jugendhilfe, polizeilichen Dienststellen und anderen Institutionen
Kooperation mit Gerichten, Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
Kooperation mit Jugendämtern anderer Bundesländer und Zusammenarbeit mit den Behörden anderer Länder
Erfassen von Statistiken
Anleitung von Praktikantinnen und Praktikanten
Für Beamte: Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des Sozialdienstes
Bachelor of Arts Soziale Arbeit oder Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogin/Sozialpädagoge mit staatlicher Anerkennung
Oder
Diplom-Pädagogin/Diplom-Pädagoge, Bachelor of Arts Erziehungswissenschaftlerin/Erziehungswissenschaftler, Bachelor of Arts Heilpädagogin/Heilpädagoge, Bachelor of Arts Rehabilitationspädagogin/Rehabilitationspädagoge welche jeweils außerdem über eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung in der Jugendhilfe im Feld der Hilfen zur Erziehung, im Kinderschutz oder der Beratung von Familien verfügen.
Für alle Berufsgruppen: Bereitschaft zur Wechselschichtarbeit sowie Erreichbarkeit in besonders schwierigen Notfällen über die üblichen Dienstzeiten hinaus
Hinweis zu 2.: bis zur Feststellung der tariflichen Voraussetzungen für die Entgeltgruppe, kann eine Eingruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe erfolgen.
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