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Sachbearbeitung Finanzen und Umsatzsteuer
Schleswig
Aktualität: 14.06.2024

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14.06.2024, Kreis Schleswig-Flensburg
Schleswig
Sachbearbeitung Finanzen und Umsatzsteuer
Sachbearbeitung Finanzen und Umsatzsteuer Im Sachgebiet Haushalt Die Kernaufgabe unseres Sachgebietes Haushalt steckt bereits im Namen: Wir stellen den Haushalt für den Kreis Schleswig-Flensburg auf, sodass die Fachausschüsse und der Kreistag über ihn beschließen können. Darüber hinaus unterstützen wir die Verwaltungsführung und die Einheiten in unserem Hause laufend bei allen Budgetfragen, Investitionen und sonstigen finanzrelevanten Angelegenheiten. Neben zahlreichen weiteren Tätigkeitsfeldern wie z. B. Erstellung von Jahresabschlüssen, Wahrnehmung der Beteiligungsverwaltung und Sicherstellung rechtskonformer Umsatzbesteuerung haben wir unser Finanzfachverfahren H&H proDoppik selbstständig zu administrieren. Konkret in die Aufgabenschwerpunkte der Umsatzbesteuerung und der Jahresabschlusserstellung möchten wir Sie gern verantwortlich einbinden. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bei der Durchführung der Jahresabschlüsse des Kreises Schleswig-Flensburg mitwirken An der Umsetzung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) mitwirken sowie die Rechtskonformität hinsichtlich Körperschaftssteuer, Kapitalertragssteuer und Gewerbesteuer bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) herstellen Auswertungen, Abgleiche und Analysen ohne unmittelbaren Jahresabschlussbezug erstellen Nähere Informationen finden Sie in dem auf unserer Website veröffentlichten Anforderungsprofil.
Eine der folgenden Qualifikationen: Angestelltenlehrgang II Bachelor of Arts Allgemeine Verwaltung/Public Administration bzw. Dipl.-Verwaltungswirt*in (FH) (Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Fachrichtung Allg. Dienste, ehemals gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst) Kaufmännische*r Fachwirt*in wie z. B. Sparkassenfach-, Bankfach-, Sparkassenbetriebs-, Bankbetriebs- oder Steuerfachwirt*in Abgeschlossenes Studium (Bachelor/Dipl. (FH)) einer betriebswirtschaftlichen Fachrichtung Dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. Steuerfachangestellte*r) mit Bilanzbuchhalterlehrgang IHK und mind. dreijähriger entsprechender Berufserfahrung Berufserfahrungen (Schwerpunkt Umsatzsteuer) Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative Verantwortungsbereitschaft und -bewusstsein Intellektuelle Fähigkeiten (Auffassungsgabe, Folgenabwägung) Bei ausländischen Hochschulabschlüssen fügen Sie bitte die Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bei.

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