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Professur (m/w/d) für das Studienfach Staats- und Verfassungsrecht W 2 HBesG
Gießen
Aktualität: 09.07.2025

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09.07.2025, Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS)
Gießen
Professur (m/w/d) für das Studienfach Staats- und Verfassungsrecht W 2 HBesG
Aufgaben:
Es sind die Inhalte nach den curricularen Vorgaben in den Bachelor- und Masterstudiengängen Public Administration des Fachbereiches Verwaltung zu vermitteln, abrufbar auf unserer Homepage . Die Lehre umfasst die Durchführung sämtlicher Lehrveranstaltungen in dem Studienfach Staats- und Verfassungsrecht. Neben der fachlichen Ausbildung spielt die methodisch-didaktische Vermittlung wichtiger Schlüsselqualifikationen wie Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, interdisziplinäres Denken und Handeln, selbständiges Problemlösen, Arbeitsorganisation und Effizienz eine wichtige Rolle. Bezüge zu anwendungsbezogener Forschung sind ausdrücklich erwünscht. Von der Stelleninhaberin oder dem Stelleninhaber wird erwartet, dass sie oder er auch bereit ist, im Masterstudiengang "Public Management" (Aufstiegsmaster) zu lehren. Die Fähigkeit, im Studienfach Politikwissenschaften zu lehren, wird erwünscht. Eine Mitwirkung an der Weiterentwicklung der Studiengänge sowie in der Hochschulselbstverwaltung wird ebenso vorausgesetzt, wie die Bereitschaft, in mehreren Campus und Studiengängen der HöMS sowie im Rahmen von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu lehren. Gesucht wird eine motivierte und engagierte Persönlichkeit (m, w, d), die in der Lage ist, die genannten Disziplinen am Fachbereich Verwaltung in der Lehre und in der Forschung zu vertreten.
Qualifikationen:
Mindestvoraussetzungen für die Einstellung als Professorin oder Professor sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen ein den Lehraufgaben entsprechendes abgeschlossenes Hochschulstudium, die für die Erfüllung der Aufgaben nach § 67 Abs. 1 HessHG erforderliche Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit und die dafür erforderliche pädagogische Eignung. Als Nachweis der Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit gilt in der Regel die Qualität der Promotion; darüber hinaus werden nach den Anforderungen der Stelle zusätzliche wissenschaftliche Leistungen oder besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen, verlangt. Die Lehrbefähigung und pädagogische Eignung sind in einer Probelehrveranstaltung nachzuweisen. Seitens der Hochschule wird Wert gelegt auf eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung. Lehrerfahrung ist wünschenswert. In Betracht kommen Bewerberinnen und Bewerber, die über zwei juristische Staatsexamen verfügen, die jeweils mindestens mit der Note »befriedigend« abgelegt worden sind.

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