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Dozentur (m/w/d) für das Studienfach Informationstechnik bis A 14 HBesG
Mühlheim am Main
Aktualität: 15.04.2025

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15.04.2025, Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS)
Mühlheim am Main
Dozentur (m/w/d) für das Studienfach Informationstechnik bis A 14 HBesG
Aufgaben:
Es sind die Inhalte nach den curricularen Vorgaben, abrufbar unter www.hoems.hessen.de unter Studium, Schutzpolizei und Kriminalpolizei, zu vermitteln. Die Lehre umfasst die Durchführung sämtlicher Lehrveranstaltungen in den Studienfächern Informationstechnik und Technik, Wissenschaft, Cyberkriminalistik (TWC). Neben der fachlichen Ausbildung spielt die methodisch-didaktische Vermittlung wichtiger Schlüsselqualifikationen wie Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, interdisziplinäres Denken und Handeln, selbständiges Problemlösen, Arbeitsorganisation und Effizienz eine wichtige Rolle. Bezüge zu anwendungsbezogener Forschung sind ausdrücklich erwünscht. Zum Aufgabengebiet gehören neben der Lehre im Fach Informationstechnik im Studiengang »Bachelor of Arts - Polizeivollzugsdienst" die Mitwirkung bei Koordination und Vertretung des Fachs an der gesamten Hochschule, die Beteiligung an der Weiterentwicklung des Curriculums und die Aktualisierung des Fachwissens sowie der Erhalt des Praxisbezugs zum Polizeidienst und die Mitwirkung an Prüfungen und der Betreuung von Bachelorarbeiten.
Qualifikationen:
Die erforderlichen Qualifikationen und die Einstellungsvoraussetzungen für die Dozentur sind in § 111 Abs. 6 Hessisches Hochschulgesetz (HessHG) festgelegt. Die fachlichen Anforderungen ergeben sich aus den Regelungen für den jeweiligen Studiengang. Aufgrund der besonderen Belange des Polizeistudienganges sind darüber hinaus zusätzliche Kenntnisse aus den Bereichen Cyberkriminalität, der Digitalen Forensik oder dem Bereich der Kryptowährungen von Vorteil. Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten müssen neben den beamtenrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich ein ihren Lehraufgaben entsprechendes Hochschulstudium, pädagogische Eignung und eine einschlägige berufspraktische Tätigkeit nachweisen. An die Stelle des abgeschlossenen Hochschulstudiums können berufspraktische Tätigkeiten treten, wenn sie Kenntnisse und Erfahrungen vermittelt haben, die die Bewerber auf ihrem Fachgebiet befähigen, eine Lehrtätigkeit auszuüben, die derjenigen von Lehrkräften mit abgeschlossenem Hochschulstudium entspricht. Vor ihrer Einstellung an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit sollen sie im öffentlichen Dienst tätig gewesen sein. Es steht eine Planstelle der Wertigkeit bis zur Besoldungsgruppe A 14 Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG) zur Verfügung. Sollten die Voraussetzungen für die Einstellung im Beamtenverhältnis in der A-Besoldung nicht bzw. noch nicht gegeben sein, ist auch eine Einstellung im Beschäftigtenverhältnis TV-H möglich. Die konkrete Zuordnung in die jeweilige Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe TV-H erfolgt auf Basis der individuell vorliegenden Qualifikationen bzw. Voraussetzungen. Die Lehrbefähigung und pädagogische Eignung sind in einer Probelehrveranstaltung nachzuweisen. Seitens der Hochschule wird Wert gelegt auf eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung. Lehrerfahrung ist wünschenswert. Eine Mitwirkung an der Weiterentwicklung der Studiengänge sowie in der Hochschulselbstverwaltung wird ebenso vorausgesetzt, wie die Bereitschaft, in mehreren Campus und Studiengängen der HöMS sowie im Rahmen von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu lehren. Gesucht wird eine motivierte und engagierte Persönlichkeit (m, w, d), die in der Lage ist, die genannten Disziplinen am Fachbereich Polizei in der Lehre und in der Forschung zu vertreten.

Berufsfeld

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