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Professur für Industriedesign und Digitalität (W2) 09.04.2025 Hochschule Angewandte Wissenschaften München München
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Professur für Industriedesign und Digitalität (W2)
München
Aktualität: 09.04.2025

Anzeigeninhalt:

09.04.2025, Hochschule Angewandte Wissenschaften München
München
Professur für Industriedesign und Digitalität (W2)
Aufgaben:
Sie übernehmen gegebenenfalls Lehrveranstaltungen aus verwandten Gebieten, auch in anderen Fakultäten Sie sind bereit und befähigt, Lehrveranstaltungen auch in englischer Sprache anzubieten Sie bilden sich didaktisch stetig fort und sind motiviert, neue Lehrmethoden, innovative Lehrtechnologien und Onlinelehre einzusetzen Sie arbeiten aktiv an der Weiterentwicklung des Fachgebiets, an der Internationalisierung der Fakultät und in der Selbstverwaltung der Hochschule mit Darüber hinaus engagieren Sie sich bei Projekten der angewandten Forschung und im Bereich des Wissens- und Technologietransfers
Qualifikationen:
Sie sind eine engagierte Person (m/w/d) mit wissenschaftlicher/gestalterischer Expertise und Berufspraxis in der Entwicklung von schwerpunktmäßig physischen Produkten mit allen relevanten digitalen Komponenten. Als Industriedesignerin oder Industriedesigner haben Sie in verantwortungsvoller Rolle für Unternehmen gearbeitet und Sie verfügen über Erfahrung in der Entwicklung, Koordination bzw. Leitung von Projekten und im Umgang mit verschiedenen Stakeholdern. Ihre Expertise in den analogen und digitalen Gestaltungsprozessen umfasst den gesamten Workflow (Research/​Needfinding - Ideenfindung - Konzeption - Entwurf - Umsetzung). Konzeption ist dabei eine Ihrer Stärken. Ihre Umsetzungskompetenz bezieht sich auch auf die Entscheidung, welche Bestandteile aus der physischen und digitalen Welt in der Realisierung zum Einsatz kommen. Sie besitzen fundierte Kenntnisse der aktuell relevanten digitalen Werkzeuge in 2D und 3D und der dazugehörigen KI-basierten Tools. Die Auseinandersetzung mit dem Spannungsfeld »analog und digital« zeigt sich in Ihrer gestalterischen, wissenschaftlichen und/oder theoretischen Arbeit. Ihr Interesse gilt ganzheitlichen Gestaltungsprozessen, d. h. Sie haben einen Blick für die wirtschaftlichen Belange und auf die ökologische, ethische und gesellschaftliche Verantwortung von Gestalterinnen und Gestaltern im Kontext Digitalität. Ggf. konnten Sie entsprechende Ansätze schon in Ihren bisherigen Tätigkeiten umsetzen. Sie haben bereits Lehrerfahrung an Hochschulen. Von Vorteil ist, wenn Sie zusätzlich Erfahrung in inter- und transdisziplinärer Forschung mitbringen. Dabei verfügen Sie über Erfahrung in einem oder mehreren der folgenden Gebiete: Generative Design, digitale Fertigungstechnologien, Animation, XR und/oder Physical AI. Sie begeistern sich für Lehre, Forschung und Transfer, setzen innerhalb dieser Bereiche individuelle Schwerpunkte und bringen dabei Ihre vielfältigen Kompetenzen ein. Der Bewerbung sollen daher Beispiele von eigenen Projekten, Arbeiten sowie ggf. Lehrkonzepten und Beispielen aus von Ihnen betreuten Studierenden-Projekten beigefügt werden, anhand derer man Erfahrung, Arbeitsweisen und Kompetenzen aus diesen Arbeitsfeldern ablesen kann. Sie sind eine Persönlichkeit, die Empathisch und offen kommuniziert und gerne aktiv und lösungsorientiert im Team und an der Vernetzung innerhalb der Fakultät mitarbeitet Über ein (internationales) Netzwerk in der Wirtschaft und Gesellschaft verfügt Studierende individuell fördert Experimentier- und innovationsfreudig agiert Sich mit unserer Welt im Umbruch und den notwendigen gesellschaftlichen Transformationsprozessen auseinandersetzt Ein abgeschlossenes Hochschulstudium Pädagogische Eignung, welche Sie unter anderem durch die Probelehrveranstaltungen nachweisen Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die durch eine Promotion oder durch ein Gutachten über promotionsadäquate Leistungen nachgewiesen wird Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde

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