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Sachbearbeiter (w/m/d) für die sicherheitsrelevante Einzelfallbearbeitung
Nürnberg
Aktualität: 08.06.2024
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08.06.2024, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Nürnberg
Sachbearbeiter (w/m/d) für die sicherheitsrelevante Einzelfallbearbeitung
Sie prüfen die von den BAMF-Außenstellen übermittelten Einzelfallmeldungen auf ihre Sicherheitsrelevanz. Hierbei werten Sie sämtliche vorliegenden Informationen aus und entscheiden schließlich über das weitere Vorgehen
Ferner entscheiden Sie als Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter über die Einleitung einzelfallbezogener Sofortmaßnahmen, wie beispielsweise die vollumfängliche Aussetzung oder Freigabe der Entscheidung im Asylverfahren
Bei Bedarf geben Sie die aus den Außenstellen übermittelten Einzelfallmeldungen an die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Länder gem. der einschlägigen Rechtsgrundlagen weiter
In Ihrer Zuständigkeit liegt außerdem die Sichtung und Bewertung der Erkenntnisse aus den Mitteilungen und Rückmeldungen der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden. Im Zuge dessen prüfen Sie die Weitergabefähigkeit und Gerichtsverwertbarkeit der eingegangenen Erkenntnisse
Schließlich führen und pflegen Sie referatsinterne Ablagesysteme mit erarbeiteten Statistiken und vorgangsrelevantem Schriftverkehr
Hilfreiche Informationen hierzu können Sie dem Hinweisblatt zur Sicherheitsüberprüfung entnehmen.
Sie verfügen über ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium auf mindestens Bachelorniveau der Fachrichtungen Verwaltungswissenschaften, Rechtswissenschaften, (Sozial-)Pädagogik, Soziale Arbeit, Psychologie oder Sozial-, Politik- oder Wirtschaftswissenschaften. Alternativ verfügen Sie über eine abgeschlossene fachspezifische Qualifizierung nach § 38 BLV für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes oder einen gleichwertigen Diplomabschluss einer anerkannten Berufsakademie der oben genannten Fachrichtungen*
Sie können sich bereits bewerben, wenn Sie innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Bewerbungsfrist Ihr Studium abschließen. Das endgültige Zeugnis ist bei Bekanntgabe nachzureichen
Förderlich sind nachgewiesene Kenntnisse in den Bereichen Asyl- und Ausländerrecht sowie Verwaltungsrecht
Wünschenswert sind zudem nachgewiesene Kenntnisse in den Strukturen, Zuständigkeiten und Arbeitsabläufen von Polizei- und Sicherheitsbehörden
Ihre gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise bringen Sie in der alltäglichen internen und externen Kommunikation souverän ein
Die absolute Vertraulichkeit dienstinterner sensibler Daten und Informationen sowie der zuverlässige Umgang mit diesen ist für Sie selbstverständlich
Da für die Ausübung der Tätigkeit eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (SÜ2) gem. § 9 SÜG erforderlich ist, bringen Sie die Bereitschaft mit, diese zu durchlaufen
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