02.05.2024Landeshauptstadt MünchenMünchenSchulleitung (w/m/d)Zu Ihren Aufgaben als Schulleiter*in gehört im Wesentlichen die pädagogische und organisatorische Leitung der Schule.
Ihre Tätigkeit umfasst die einer Schulleitung insbesondere durch das BayEUG, die BaySchO, die GSO, die M/LLDO, das BaySchFG und das BayPVG zugewiesenen Aufgaben.Befähigung für das Lehramt an Gymnasien,
Nachgewiesene Berufserfahrung als Mitarbeiter*in in der Schulleitung bzw. ständige*r Vertreter*in der Schulleitung,
Die Eignung für die Übernahme einer Schulleitung bei der Verwendungseignung gemäß dienstlicher Beurteilung/Anlassbeurteilung,
Praktische Führungserfahrungen wie die Leitung einer Arbeits- und Projektgruppe mit mindestens drei Personen, die Wahrnehmung der Leitungsaufgaben über mindestens ein Halbjahr und/oder die Zuständigkeit für einen ressourcenrelevanten Bereich (von den aufgezählten Kriterien müssen mindestens zwei Aspekte erfüllt sein) sowie
Nachgewiesene Kenntnisse zu führungsrelevanten Themen in den Bereichen Kommunikation (Grundlagen, schwierige Situationen, Konfliktmanagement), Moderation (Gruppen / Team), Gleichstellungs- und Vielfaltskompetenz, Selbstorganisation, Projektmanagement, Qualitätsmanagement (Grundlagen, Prozessbeschreibungen etc.) und Unterrichtsqualität (Grundlagen, Steuerung, Beratung etc.) Die Nachweise können beim Pädagogischen Institut - Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement, anderen Trägern oder teilweise im Zusammenhang mit der Ausübung entsprechender besonderer Fachaufgaben erworben worden sein. Falls im Einzelfall noch Fortbildungen ausstehen, sind diese spätestens drei Monate vor Ablauf der zweijährigen Probezeit im Rahmen der Führung auf Probe nachzuweisen.
Von externen Bewerber*innen, die ihre Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien außerhalb Bayerns erworben haben, benötigen wir die Anerkennung (Art. 7 Abs. 2 Bayer. Lehrerbildungsgesetz) der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern. Verbeamtete externe Bewerber*innen legen zu gegebener Zeit die Freigabeerklärung bzw. Zustimmung des abgebenden Dienstherrn zur Übernahme vor.
Umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in allen Bereichen des Schulmanagements, im Bereich der pädagogischen Schul- und Qualitätsentwicklung, Vertrautheit mit den schul-, dienst-, schulfinanzierungsrechtlichen Bestimmungen, die Fähigkeit, Veränderungsprozesse zu evaluieren, zu festigen und kreativ weiterzuentwickeln, Kenntnisse über bedarfsorientierte Ganztagsbetreuung sowie der entsprechenden Bestimmungen.
Führungswille, insbesondere Überzeugungskraft